Lexikon

Hier finden Sie wissenswerte Begriffe und Erklärungen zum Thema Kaminofen. Klicken Sie mit dem Mauszeiger auf den Buchstaben um zu sehen, welche Begriffe sich darunter verbergen!

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A
Aachener Verordnung
Der Aachener Verordnung liegen die Werte der 2. Stufe der BImSchV, (Bundesimmissionsschutzverordnung) welche bundesweit gelten, zugrunde. In Aachen werden diese z. Zt. strengsten Anforderungen an Einzelfeuerstätten seit 2010 gefordert.
Abfälle
Abfälle dürfen nicht in Kaminöfen verbrannt werden. Plastik, Pappen, behandeltes Holz, Spanplatten und Ähnliches haben nichts darin zu suchen. Wenn falsch oder umweltschädigend geheizt wird, hat die Nachbarschaft unter Gestank und Qualm zu leiden. Bei Beschwerden und Anzeigen lässt sich in der verbliebenen Asche nachweisen, ob nicht zugelassene Brennstoffe verfeuert wurden.
Abnahme
Vor dem ersten Anheizen durchzuführende Sichtung und Genehmigung der Feuerstelle durch den Schornsteinfeger.
Anheizen/Anzünden
Aufgehäuftes Kleinholz und ein bis zwei Holzscheite mit Anzündhilfe (z. B. CERA DESIGN-Kaminanzünder) anzünden.
Asche
Rest-Produkt nach Verbrennung von Holz. Wenn die Asche hellgrau oder fast weiß ist, ist dies ein Zeichen für eine gute Verbrennung. Ein guter Ofen hat nicht mehr als ein bis zwei Prozent Rest-Asche.
Aschekasten/-lade
Die Asche kann mit dem/der Aschekasten/-lade entnommen werden und muss nicht mit einer Schaufel aus dem Brennraum entfernt werden.
Außenluftzufuhr
Als Außenluft bezeichnet man im Ofenbau die Luft, welche über Leitungen von außerhalb des Gebäudes dem Ofen zugeführt wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Luft als vorgewärmte Luft (z. B. durch den Keller) oder über isolierte bzw. Feuchtigkeit aufnehmende Luftleitungen der Feuerstelle zugeführt wird.
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