Hier finden Sie wissenswerte Begriffe und Erklärungen zum Thema Kaminofen. Klicken Sie mit dem Mauszeiger auf den Buchstaben um zu sehen, welche Begriffe sich darunter verbergen!
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Zeitbrandofen – Zulassung für den Holzabbrand
Im Gegensatz zum Dauerbrandofen hat der Zeitbrandofen eine Zulassung für die Verbrennung von Holz. Er muss nicht auskühlen, um wieder befeuert zu werden, sondern kann im Prinzip dauerhaft in Betrieb sein. Die Bezeichnung „Zeitbrand“ besagt lediglich, dass der Ofen die Nennwärmeleistung für mindestens 45 Minuten halten muss. Im Vergleich zu Kohle kann Holz nicht so lange die Wärme halten, sodass für die Verbrennung von Scheitholz zugelassene Modelle als Zeitbrandfeuerstätten bezeichnet werden.